Fahrlehrerfortbildung (§53 Abs.1 FahrlG)

Informationen

Fahrlehrerfortbildung §53 Abs.1 FahrlG 3 Tage

Zukünftig entfällt für Fahrlehrer die kein Beschäftigungsverhältnis eingetragen haben die 4-jährige Fortbildungspflicht. Sollten Sie wieder ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, müssen Sie vorab eine Fortbildung besuchen. Im Zweifel setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Behörde zwecks Klärung Ihrer Fortbildungsfrist in Verbindung.

Wir bieten Ihnen an diesen 3 Tagen ein abwechslungsreiches und interessantes Programm mit aktuellen fahrlehrer- und fahrschulspezifischen Themen. Fragen Sie auch nach unseren 1-tages Veranstaltungen mit dem Thema Ihrer Wahl sowie zum Beispiel „PC-Professional“ oder dem „Fahrschulmanager“.

Ausbildung

3 Tage

Änderungen vorbehalten



Termine & Buchung

03.06.2024 - 05.06.2024 Hamburg
Fahrlehrerfortbildung (§53 Abs.1 FahrlG)

Preis: € 340,00

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07.10.2024 - 09.10.2024 Hamburg
Fahrlehrerfortbildung (§53 Abs.1 FahrlG)

Preis: € 340,00

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09.12.2024 - 11.12.2024 Hamburg
Fahrlehrerfortbildung (§53 Abs.1 FahrlG)

Preis: € 340,00

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